
Vaterschaftsteste
Abstammungsgutachten
Vertraulich - sicher - anerkannt
- Zweifelhafte Vaterschaft?
- Fälschlicherweise anerkannte Vaterschaft?
- Kindsvertauschung in der Klinik?
- Eineiige- oder zweieiige Zwillinge?
- Fragliche Abstammungsverhältnisse: Geschwister, Halbgeschwister, Großelternschaft?
- Zu befürchtende Erbstreitigkeiten?
Unsere Lösungsmöglichkeit
Wir klären Ihre Fragen durch unsere Abstammungsuntersuchungen, bei denen die genetischen Merkmale eines Mannes mit denjenigen des Kindes und dessen leiblicher Mutter verglichen werden. Die Ergebnisse fließen, falls gewünscht, in ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten ein, das auch vor Gericht Bestand hat. Das unterscheidet unser Angebot von anderen: Sie entscheiden selbst über die Art und den Umfang der gewünschten Untersuchungen.
Ihre Wahl
Sie können zwischen zwei Formen der Abstammungsuntersuchung
auswählen:
- die DNA-Analyse, bei der mindestens 10 Erbmerkmale in der Erbsubstanz verglichen werden. Es ist für die zuverlässige private Klärung von Abstammungsfragen geeignet.
- das gerichtsfeste Gutachten, bei demzusätzlich zu den Nachweisen und Vergleichen von DNA-Merkmalen noch ggf. konventionelle Blutgruppen-Analysen (z. B. AB0, Rhesus) oder Analysen des HLA-Systems hinzukommen. Das Gutachten entspricht sowohl den amtlichen Richtlinien der Bundesärztekammer als auch den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für die Abstammungsbegutachtung.
Ihr Nutzen
- Zuverlässige Analytik: Wir untersuchen Proben zweimal – in getrennten Ansätzen
- Umfassende Untersuchungsmethoden: Wir können alle relevanten Erbmerkmale nachweisen
- Sichere Untersuchungsgänge: Wir unterliegen einer ständigen externen
Qualitätskontrolle - Preiswertes Angebot: Als unser Kunde können Sie sich im Vorfeld entsprechend aufklären und beraten lassen.
Ihr Auftrag
Auf Anfrage senden wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial zur Durchführung von Abstammungsuntersuchungen zu und legen Ihnen gleichzeitig ein entsprechendes Auftragsformular bei. Schicken Sie bitte das sorgfältig ausgefüllte Auftragsformular an uns zurück.
Identitätsnachweis und Probennahme
Bei Zusendung des Untersuchungsauftrages teilen Sie uns gleichzeitig mit, an wen wir das erforderliche Abnahme- und Versandmaterial schicken sollen – an Sie, als Auftraggeber, oder an einen Arzt Ihres Vertrauens, der das Untersuchungsmaterial entnehmen soll. Gerne empfehlen wir Ihnen auch Arztpraxen oder eines unserer Partnerlabore, wo Ihre Probe entnommen werden kann.
Zur Identitätssicherung ist es erforderlich, dass Sie sich und Ihr Kind ausreichend ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes). Bringen Sie die erforderlichen Dokumente bitte zur Probennahme mit.
Der Arzt, der die Proben entnommen hat, fertigt auch die Niederschrift über den Identitätsnachweis an.
Die Rechtslage
Früher konnten Väter einen privaten Test nur mit Einwilligung der Mutter durchführen lassen. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft war nur im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens möglich.
Das führte dazu, dass zunehmend heimliche Vaterschaftstets durchgeführt wurden. Strafrechtlich waren diese zwar nicht sanktioniert, blieben aber rechtswidrig, weil sie in der Regel ohne Wissen der sorgeberechtigten Mutter erstellt worden und damit als gerichtliches Beweismittel unzulässig waren.
Am 1. April 2008 ist das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft getreten, das zum einen dem Grundgesetz gerecht wird (Recht auf Feststellung der Herkunft), und zum anderen die Position zweifelnder Väter stärkt. Damit können Väter – aber auch Mütter oder Kinder – jederzeit eine Klärung der biologischen Abstammung durchsetzen (Antragsrecht).
Wird die Einwilligung etwa von der Mutter verweigert, kann diese vom Familiengericht ersetzt werden. Ergibt der Test einen Ausschluss der Vaterschaft, kann daraufhin ein Anfechtungsverfahren eingeleitet werden. Das geschieht jedoch nicht automatisch, so dass die Möglichkeit bestehen bleibt, vor dem Gesetz weiterhin als Vater zu gelten, auch wenn dies biologisch nicht der Fall ist.
Die Kosten
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder dem Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz (ZSEG).

